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Vorwegerbfolge

Vorsorgen

Die Vorwergerbfolge, auch die vorweggenommene Erbfolge genannt, hat das Ziel, das Erbe bereits zu Lebzeiten an die künftigen Erben zu übertragen.

Vorteile der Vermögensübertragung zu Lebzeiten:

  • Sie können Ihre spätere Versorgung sichern durch Vorbehalt von Nießbrauchrechten, Rentenverpflichtungen, dauernde Lasten oder sonstige Pflegeleistungen.
  • Sie können einen späteren Erbstreit vermeiden, da Sie bereits zu Lebzeiten die Zuordnung zwischen den künftigen Erben vorgenommen haben.
  • Ihre Nachkommen erhalten Vermögen dann, wenn sie es zur Gründung der Familie oder zum Aufbau einer Existenz benötigen.
  • Sie können Ihr Vermögen schrittweise übertragen und haben damit Gelegenheit zu beobachten, wie die Übernehmer damit umgehen. Sie können darauf mit einer entsprechenden letztwilligen Verfügung noch reagieren.
  • Sie haben bei größerem Vermögen die Möglichkeit, Steuerfreibeträge auszunutzen und die nachfolgende Generation steuerlich zu entlasten.
  • Durch die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten können Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche bei geschickter Gestaltung etwa durch die Anrechnung von Schenkungen oder einem Pflichtteilsverzicht minimiert werden.


Bei der Vorsorgeplanung sollte immer an die Vorwegerbfolge - aufgrund der zahlreichen Vorteile - immer gedacht werden.

Anderseits soll die Vorwegerbfolge auch nicht Ihre Altersversorgung zunichte machen. Ziehen Sie nicht Ihr letztes Hemd aus!

Vorwegerbfolge - auch ans Schenken denken!

Ans Schenken denken

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