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Vorsorgetheorie > Gesundheits-Vorsorge
Entscheidung für Organspende
Menschen sind träge. Sie frönen nicht etwa das Nichtstun, sondern ihnen fehlt häufig die Willenskraft und Selbstdisziplin Vorhaben umzusetzen. Trotz besseren Wissens wird man nicht aktiv.
Umso bedeutender sind dann vorgegebene Lösungen für den Fall das keine Entscheidung getroffen wurde. Als bei Nichtstun gilt als eine bestimmte Alternative.
Ein gutes Beispiel hierfür ist der Umgang mit der Organspende. In Österreich, Frankreich und in Umgang liegt der Anteil der Organspender bei 99 %. Anders in Dänemark, Deutschland oder Großbritannien, da liegt der Anteil weit unter 20 %.
Wie erklärt sich der Unterschied?
Der Anteil der Organspender ist wesentlich geringer, wenn Menschen eine Entscheidung für die Orangspende treffen müssen, vgl. Eric J. Johnsson / Daniel Goldstein, Do Defaults Save Lives?, Schiece, 2003, 302, 1338-1339.
Sicherlich wird die Befragungen der Krankenkassen den Anteil der Organspender erhöhen, aber auch der Erfolge - wird trotz des Aufwandes - eher bescheiden bleiben. Das OPT-OUT Modell dürfte das Mittel der Wahl sein: hier ist die Organspende die Regel: will man sie nicht, muss man handeln.
Hinweise rund um die Organspende
Wahlfreiheit verlangt Entscheiden und Handeln!
Aktives Handeln ist das Leitmotiv des deutschen Rechts. Der mündige Bürger kann fast alles selbst regeln. Ergreift er nicht die Initiative kommt es schnell zur Bevormundung und zu gravierenden Nachteilen.
Hinterlasst der Erblasser zum Beispiel kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge häufig mit der Folge einer streitanfälligen und kostenträchtigen Erbengemeinschaft. Das gilt ganz besonderen bei den Streitfragen rund um die Ausgleichung von Vorempfängen.
Wurde ein wirksame, umfassende Vorsorgevollmacht nicht errichtet, droht die Betreuung durch einen amtlichen Betreuer im Falle des Eintritts des Vorsorgefalls - typischerweise die Geschäftsunfähigkeit.
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