Hauptmenü
Vorsorgen
Bankvollmacht
Neben der Vorsorgevollmacht sollte stets auch die Errichtung von "Bankvollmachten" erwogen werden.
Mit einer Bankvollmacht kann dann der Bevollmächtigte auch über das Konto des Vollmachtgebers verfügen.
Die Bankvollmacht kann meist kostenlos bei den jeweiligen Banken errichtet werden.
Gerade bei laufenden - online - Bankgeschäften, verlangen die Banken häufig, dass die sonstige - meist notarielle Vollmacht, stets bei der Bank hinterlegt wird.
Bankvollmacht des BMJ
Die Kontovollmacht stammt vom Bundesjustiministierium (2013).