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Vorsorgen
Anordnung der Vermögensfürsorge
Bei getrennten, bzw. geschiedenen Eltern besteht der Wunsch häufig darin, dass nicht ein anderer Elternteil die Vermögenssorge übernimmt.
Ein häufiger Grund: Man traute dem anderen Elternteil nicht. Die Gefahr besteht, dass das Vermögen nicht dem Kind sondern dem anderen Elternteil zugutekommt.
Die Vermögenssorge durch den anderen Elternteil kann verhindert werden. Hierfür ist die muss einen Verfügung getroffen werden, in der die Vermögenssorge anderweitig bestimmt wird.