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Testament

Vorsorgen

Gesetzliche Erbfolge - lieber nicht!

Die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge (gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch) wird selten den Wünschen des Erblassers entsprechen.
Warum ist dies so?

  • Der Lebensabend des Ehegatten soll gesichert sein, was nur durch erreicht wird, wenn die Kinder weniger erhalten.
  • De persönliche Bindung zu den Kindern ist sehr unterschiedlich sein, so dass ein Kind mehr als das andere erhalten soll.
  • Das eine Kind hatte im Leben "Glück", das andere weniger - und soll daher mehr bekommen.


Schließlich hat die gesetzliche Erbfolge zahlreiche Nachteile:


Die gesetzliche Erbfolge sollte in der Regel vermieden werden!
Der Erblasser kann die gesetzliche Erbfolge durch eine letzwillige Verfügung - also den letzten Willen - also durch Testament oder Erbvertrag verhindern.

Testamente

Der Erblasser kann eine letzwillige Verfügung errichten, also ein Testament oder einen.

Mit einen Testament oder Erbvertrag kann er die gesetzliche Erbfolge ausschließen.
Der letzte Wille kann auf verschiedene Art und Weise formgerecht geäußert werden:

  • eigenhändiges, privatschriftliches Testament
  • das gemeinschaftliche Ehegattentestament (Berliner Testament)
  • öffentliches, notarielle Testament
  • Erbvertrag


Sofern der Erblasser überhaupt testiert, so meist in der Form des eigenhändigen Testaments, des gemeinschaftlichen Testaments oder in der Form des notariellen Testaments.

Eine Testament bietet sich aus vielerlei Gründen an. Deren Errichtung sollte jeder erwägenn.

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