Wenn Sie infolge von Krankheit, Unfall oder Alter(Vorsorgefall) nicht mehr in der Lage sind, Ihre finanziellen Angelegenheiten zur regeln, können Sie jemanden mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen, der sich dann um diese Aufgaben kümmert.
Welche Fragen stellen sich bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht?
- Soll Ihr Bevollmächtigter Ihr Vermögen verwalten und alle Rechtsgeschäfte in diesem Zusammenhang, insbesondere Vermögens-, Steuer-, Renten-, Sozial-, Erb- und sonstige Rechtsangelegenheiten vornehmen dürfen?
- Soll sich die Bevollmächtigung auch auf Grundstücksgeschäfte erstrecken, soll er etwa Ihr Haus verkaufen oder mit einer Hypothek belasten dürfen?
- Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein, Sie bei Banken, Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern zu vertreten?
- Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein Schenkungen vorzunehmen?
- Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein in Ihrem Namen mit sich selbst Rechtsgeschäfte abzuschließen?
- Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein, Sie vor Gericht zu vertreten?
- Soll die Vorsorgevollmacht eine amtliche Betreuung ausschließen?
- Soll sich die Vorsorgevollmacht auch auf das Unternehmen oder Gesellschaftsanteile erstrecken.
- Soll der Vertreter Unterbevollmächtige bevollmächtigen können?
Sie sehen: Mit einer Vorsorgevollmacht sollte nur jemand bevollmächtigt werden, der Ihr vollstes Vertrauen verdient.